Das Fahrzeug ist kein austauschbarer Neuwagen sondern ein individueller Youngtimer oder Oldtimer. Die Firma ALKOE wird nichts unversucht lassen das Fahrzeug in einem verkehrstüchtigen und benutzbaren Zustand zu erhalten. Sollte das Fahrzeug aber vor einem vereinbarten Termin ausfallen und der Mieter kein Ersatzfahrzeug akzeptieren, so wird das Mietverhältnis mit Rückzahlung der Anzahlung gelöst. Keine weiteren Verpflichtungen entstehen dadurch dem Vermieter.
Das Fahrzeug wird gepflegt und vollgetankt übergeben und ist in diesem Zustand zurückzugeben.
Der Vermieter hat das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zum vereinbarten Ort das Fahrzeug bereitzuhalten (außer siehe Punkt Vermietungsobjekt) und muss dem Mieter in die Eigenarten des Fahrzeuges unterweisen. Zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort wird der Vermieter das Fahrzeug entgegennehmen, mit dem Mieter ev. Schäden feststellen und bei Schadensfreiheit die Kaution rückerstatten.
Der Mieter hat das Fahrzeug pfleglich zu behandeln, jegliche Überbeanspruchung des Fahrzeuges ist zu unterlassen. Für einen Übertritt der Straßenverkehrsordnung während der Mietdauer ist der Mieter verantwortlich und seine Personalien werden den Strafverfolgungsbehörden weitergegeben.
Diese Fahrzeuge sind nicht Vollkaskoversichert und der Mieter haftet für jeden Schaden bis zum Schätzwert des jeweiligen Fahrzeuges.
Sollte es während der Vermietung zu Problemen mit einem Fahrzeug kommen, so hat der Mieter die Verpflichtung alles zu unternehmen um einen weiteren Schaden am Vermietungsobjekt zu vermeiden. Der Vermieter ist umgehend zu kontaktieren um mit diesem alle weiteren Schritte abzuklären. Die Haftung des Vermieters ist nur auf Rückzahlung des Mietentgeltes für diesen Tag beschränkt.Seminare weisen in aller Regel eine begrenzte Zahl von Teilnehmerplätzen auf. Anmeldungen haben schriftlich zu erfolgen und werden nach der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Mit der Anmeldung wird das Einverständnis zur automationsunterstützten Verarbeitung der Daten der TeilnehmerInnen erteilt.
Das Teilnahmeentgelt ist nach Rechnungslegung sofort abzugsfrei zur Zahlung fällig. Das Teilnahmeentgelt versteht sich inkl. 20 Prozent Umsatzsteuer.
Im Teilnahmeentgelt sind Seminarunterlagen im üblichen Umfang enthalten. Je nach Fortbildungsprogramm und freier Entscheidung der Alkoe können auch Pausengetränke enthalten sein. Im Entgelt nicht enthalten sind jedenfalls Anreise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten der TeilnehmerInnen sowie deren sonstige Auslagen.
Die Kurstermine, Pausendauern und andere Informationen sind auf der Homepage angegeben, nicht ausgeschlossen sind kleine Änderungen des Kursplanes durch höhere Gewalt(Hagel, Unwetter..) oder fahrzeugbedingte Probleme.
Die Stornierung von Bewerbungen ist bis vier Wochen vor Beginn des Seminars möglich, ohne dass ein Teilnahmeentgelt zu bezahlen oder ein sonstiger Schaden zu ersetzen ist. Im Falle von Stornierungen nach diesem Zeitpunkt ist ein pauschalierter - dem richterlichen Mäßigungsrecht nicht unterliegender - Schadenersatz in Höhe von 50 Prozent des Teilnahmeentgelts zu entrichten. Erfolgt die Stornierung jedoch innerhalb einer Woche vor Beginn des Seminars, beträgt dieser pauschalierte Schadenersatz 100 Prozent des Teilnahmeentgelts; in diesem Falle sind TeilnehmerInnen jedoch berechtigt, gemeinsam mit der Stornierung ErsatzsteilnehmerInnen zu nominieren.
Stornierungen von Anmeldungen entfalten nur eine Wirkung, wenn sie schriftlich eingeschrieben erfolgen; für die Fristwahrung ist das Einlangen bei der ALKOE maßgeblich.
Die ALKOE behält sich vor, ein Seminar jederzeit abzusagen. Erfolgt eine solche Absage bis zu drei Tagen vor Beginn des Seminars, so erwachsen TeilnehmerInnen keinerlei Schaden- bzw. sonstige Ersatzansprüche. Im Falle einer Stornierung innerhalb von drei Tagen vor Beginn haftet die ALKOE - unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche - für von TeilnehmerInnen nachweislich verauslagte Anreise- und Unterkunftskosten, wobei ein solcher Schadenersatz jedoch für Fälle der leichten Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. Bereits geleistete Teilnahmeentgelte werden in solchen Fällen von der ALKOE abzugsfrei rückerstattet.
Das Fortbildungs- bzw. Veranstaltungsprogramm wird langfristig geplant und ständigen Qualitätskontrollen unterzogen. Die Sicherung der Qualität erfordert kontinuierliche Anpassungen. Aus diesem Grund behält sich die ALKOE Änderungen bezüglich Veranstaltungsinhalten, - tagen, -orten und -terminen sowie von Vortragenden vor. Derartige Adaptierungen berechtigen – ebenso wie allfällige kurzfristige Änderungen – zu keinerlei Schadenersatzansprüchen.
Im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zum Seminar mitgebrachten Gegenständen, insbesondere auch Wertgegenständen, übernimmt die ALKOE keine Haftung. Es gilt die Hausordnung der ALKOE in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Sollte bei einem Seminar die Selbstfahrmöglichkeit angeboten werden, so ist das Mindestalter 30 Jahre mit mindestens 5 Jahren Fahrpraxis Voraussetzung, ein gültiger Führerschein ist mitzunehmen und wird kopiert. Die Verkehrsregeln sind einzuhalten, der Alkoholspiegel sollte bei 0 Promille liegen.Ein Instruktur wird auf dem Beifahrersitz mitfahren, seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.